Grunddeckung und Selbstbeteiligung
Die standardmäßige Kaskoversicherung bedeutet nicht, dass Sie nach einem Schaden nichts bezahlen. Das bedeutet, dass die Haftung des Lieferanten ab einem festgelegten Betrag beginnt und alles, was darunter liegt, Ihnen gehört.
Auf den Überschuss kommt es an. In der Regel handelt es sich dabei auch um den Betrag, der als Einzahlung geblockt wird. Wenn also der eine Betrag reduziert wird, verringert sich normalerweise auch der andere Betrag.
Was sich bei der Vollkaskoversicherung ändert
Ein Vollkasko- oder Null-Selbstbeteiligungspaket senkt die Selbstbeteiligung, oft sogar auf Null. Wenn man eine Woche lang in der Stadt und auf engen Gassen parkt, verwandelt das eine plausibel hohe Gebühr in vorhersehbare kleine Tageskosten.
Es macht das Auto nicht unversicherbar. Dadurch ändert sich der Betrag, für den Sie haften, nicht die Liste der Situationen, in denen Sie überhaupt haften.
Was bleibt ausgeschlossen
Fast jedes Paket, auch das teuerste, führt eine Liste mit Ausschlüssen. Die Gemeinsamkeiten sind auf allen Märkten gleich:
- Reifen, Räder und Radkappen.
- Glas, Spiegel und Lichter.
- Der Unterboden und alles, was von unten getroffen wurde.
- Schäden auf unbefestigten Straßen.
- Schäden im Innenraum und am Dachmechanismus bei Cabrios.
- Alles, was verursacht wurde, während im Vertrag kein Fahrer genannt wurde.
Kauf am Schreibtisch statt im Voraus
Lieferantenpaket
Bei Übergabe gekauft, direkt auf den Vertrag angerechnet, daher entfällt die Kaution sofort. Normalerweise die teurere Option pro Tag.
Selbstbeteiligungsrichtlinie für Dritte
Günstiger, funktioniert aber per Erstattung: Der Lieferant sperrt trotzdem die volle Kaution und stellt Ihnen den Schaden in Rechnung, den Sie anschließend mit Nachweis zurückfordern.